Maßgeblich für die Berechnung der monatlichen Kosten sind die Elternbeiträge gemäß § 23 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), die vom Jugendamt der Stadt Köln erhoben werden. Nähere Informationen erhalten Sie online bei der Stadt Köln unter https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/elternbeitraege-derkindertageseinrichtungen-1
Zur Info: Wir bieten ausschließlich den Gruppentyp 1c (2-6-jährige) mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit an.
Zusätzlich erhebt der Verein folgende monatlichen Beiträge:
(Stand 28.09.2024 – Änderungen vorbehalten):
Trägeranteil: 79,00 EUR
Essensgeld: 80,00 EUR
Vereinsbeitrag: 6,00 EUR
Die Beiträge werden durchgängig bezahlt, auch im Krankheitsfall oder während der Schließungszeit.
Ein bedeutender Teil der Finanzierung des Kindergartens besteht zudem in der Elternmitarbeit, durch die Reinigungs-, Handwerker- und andere Dienstleisterkosten reduziert werden können.
Eltern mit niedrigem Einkommen können beim Jugendamt einen Antrag auf „Leistung für Bildung und Teilhabe“ zur teilweisen Erstattung des Essensgeldes stellen.
Gerne stellen wir jährlich eine Bescheinigung für das Finanzamt aus, damit ein Teil der Betreuungskosten von der Steuer abgesetzt werden kann.